KI-Verordnung (EU AI Act)
Die Verordnung (EU) 2024/1689 — die KI-Verordnung — begründet Pflichten für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen sowie für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck. Diese Seite erklärt, wo AnythingMCP darin steht und was es Ihnen für Ihre eigenen Pflichten an die Hand gibt.
Was AnythingMCP im Sinne der Verordnung ist
Das Gateway selbst
AnythingMCP ist ein Connector-Gateway: Es macht aus APIs, Datenbanken und bestehenden MCP-Servern Werkzeuge, die ein KI-Client aufrufen kann. Diese Vermittlungsschicht selbst enthält keine KI — sie leitet Aufrufe weiter und gibt Ergebnisse zurück.
Wo wir KI einsetzen
Zwei optionale Funktionen nutzen ein Sprachmodell: die Knowledge-Graph-Anreicherung, die Beziehungen zwischen den Entitäten Ihrer Connectoren vorschlägt, und AI Skills, die wiederkehrende Tool-Nutzung in wiederverwendbare Regeln überführt. Für diese Funktionen sind wir Betreiber eines KI-Systems und — da wir sie als Teil unseres Produkts ausliefern — Ihnen gegenüber auch dessen Anbieter. Anbieter eines KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck sind wir nicht: Wir trainieren keines, sondern rufen das eines Dritten auf.
Wie sich diese Funktionen verhalten
- Standardmäßig aus. Sie erfordern eine instanzweite Einstellung und darüber hinaus eine ausdrückliche Freigabe je Workspace. Sind sie aus, verlässt überhaupt nichts das System in Richtung eines KI-Modells.
- Das Modell wird ausschließlich zu Metadaten befragt — Connector- und Tool-Namen, Parameter sowie erfasste Anfragemuster. Die Geschäftsdaten Ihrer Kunden werden ihm nicht übermittelt.
- Erfasste Anfragetexte werden vor dem Versand von E-Mail-Adressen, Telefonnummern, IBANs, kartenähnlichen Nummern und langen Ziffernfolgen bereinigt; diese Bereinigung ist standardmäßig aktiv.
- Die Ausgabe ist ein Vorschlag, nie eine Handlung. Graph-Kanten und Skills erscheinen als „suggested“ und werden erst wirksam, wenn ein Mensch sie freigibt; automatisches Übernehmen ist eine separate, standardmäßig deaktivierte Einstellung.
- In AnythingMCP Cloud ist das Modell Anthropic Claude Haiku. Beim Self-Hosting bringen Sie Anbieter und Schlüssel selbst mit — OpenAI, Anthropic oder OpenRouter — und bis dahin wird nichts übermittelt.
Wo Ihre Verantwortung liegt
Sobald Sie über AnythingMCP einen KI-Client mit Ihren Systemen verbinden, ist der daraus entstehende Assistent bzw. Agent ein KI-System im Sinne der Verordnung — und Sie sind in aller Regel dessen Betreiber, unter Umständen auch dessen Anbieter. Die Einstufung hängt davon ab, wofür Sie ihn einsetzen: ein interner Assistent, der Aufträge nachschlägt, wird völlig anders bewertet als eine Anwendung im Bereich Personalauswahl, Kreditwürdigkeit oder kritische Infrastruktur. Diese Bewertung können nur Sie vornehmen, weil nur Sie Zweck und Kontext kennen.
Was das Produkt beisteuert
Nichts davon macht Sie für sich genommen konform. Es ist das Material, das Sie brauchen, wenn Sie nachweisen müssen, wie sich Ihr System verhält:
- Ein Audit-Log jedes Tool-Aufrufs — wer, wann, mit welchen Parametern, mit welchem Ergebnis und in welcher Zeit. Genau die Nachvollziehbarkeit und Protokollierung, die Sie sonst selbst bauen müssten.
- Rollenbasierte Zugriffssteuerung und Berechtigungen je Tool, sodass ein Agent nur das erreicht, was Sie ihm bewusst freigegeben haben.
- Tool-Annotations, die dem aufrufenden Agenten mitteilen, ob ein Tool nur liest oder etwas verändern kann — die Grundlage dafür, schreibende Aufrufe vorsichtiger zu behandeln.
- Menschliche Aufsicht durch Konstruktion: nichts wird automatisch freigegeben. Jeder Connector und jedes Tool wird von einem Menschen aktiviert.
- Self-Hosting oder EU-gehostete Cloud. Ihre Zugangsdaten und Ihre Daten bleiben dort, wo Sie sie hinlegen.
- Caller-Context-Variablen, mit denen das System hinter dem Connector festhalten kann, welcher Mensch hinter einer Anfrage stand — statt nur ein Servicekonto zu sehen.
Ab wann sie gilt
Die Verordnung ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und gilt gestaffelt:
- 2. Februar 2025 — verbotene Praktiken sowie Pflichten zur KI-Kompetenz der Mitarbeitenden.
- 2. August 2025 — Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, Governance und Sanktionen.
- 2. August 2026 — allgemeine Anwendbarkeit, einschließlich der meisten Pflichten für Hochrisiko-Systeme.
- 2. August 2027 — Hochrisiko-Systeme, die Sicherheitsbauteile regulierter Produkte sind.
Information, keine Rechtsberatung
Diese Seite beschreibt unsere eigene Rolle und unser Produkt. Sie ist kein Konformitätsnachweis und nimmt Ihnen die Einstufung Ihres Systems nicht ab — die hängt von Ihrem Anwendungsfall ab und sollte mit Ihrer Rechtsberatung abgestimmt werden. Wenn etwas unklar ist oder Sie Unterlagen für eine Bewertung brauchen, schreiben Sie uns; wir unterstützen Sie dabei.
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